Archiv | 26. Januar 2011

Gottes PID


Gegenwärtig schwillt die Debatte um den Embryonenschutz wieder mal an. Diesmal geht es um die Präimplantationsdiagnostik (PID), die sich nur auf den kleinen Teilbereich der Embryonen bezieht, die durch künstliche Befruchtung erzeugt werden. Das Ziel einer solchen Diagnose ist, eine Hilfe für die Entscheidung zu geben, ob der Embryo in die Gebärmutter eingepflanzt werden soll oder nicht. Verhindert werden sollen dadurch Spätabtreibungen oder Totgeburten, aber auch schwere, genetisch bedingte Krankheiten und Behinderungen. Die gewohnt kompromisslose katholische Position läßt sich etwa so zusammenfassen:

Jeder Embryo ist ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei und Samenzelle ein vollwertiger Mensch mit allen Rechten, die Menschen als dem Ebenbild Gottes zukommen. Einteilung in verschiedene Stadien und damit Abstufungen des Schutzes sind unzulässig. Eine Selektion aufgrund von auffälligen Befunden bei einer genetischen Untersuchung verstößt gegen die Menschenwürde. Abtreibungen sind absolut verboten.

Daraus ergibt sich ein strikter Embryonenschutz und ebenfalls ein striktes Verbot von künstlicher Befruchtung und Embryonenforschung. Auch Stammzellenforschung ist damit verboten, sofern dafür Embryonen getötet werden müssen. Dazu eine kleine Rechnung. Lies mehr …

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